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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §38;Rechtssatz
Die Auswirkungen eines Bescheides, mit dem der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr feststellt, daß eine Eisenbahnanlage vorliegt, auf die Partei des in der Hauptsache anhängigen Verfahrens schaffen die grundsätzliche Berechtigung zu einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Hinweis E 27.1.1993, 92/03/0185).
Schlagworte
Sachverhalt Vorfrage öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992050304.X03Im RIS seit
17.07.2001