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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §41;Rechtssatz
Wird eine Berufung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wegen fehlender Parteistellung zurückgewiesen statt richtigerweise wegen Präklusion abgewiesen und wird dem Berufungswerber inhaltlich eine Sachentscheidung nicht verweigert, so kann er in dem vom Beschwerdepunkt umfaßten Recht auf meritorische Entscheidung über seine Berufung im gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht verletzt sein.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070028.X02Im RIS seit
12.11.2001