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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §63 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0056Rechtssatz
Zwar kann nicht verkannt werden, daß die Entscheidung, welche Interessen iSd § 63 lit b WRG 1959 überwiegen, in der Regel eine Wertentscheidung sein muß, da die konkurrierenden Interessen meist nicht in Geld bewertbar und damit berechenbar und vergleichbar sind. Gerade dieser Umstand erfordert es aber, die für und gegen ein Vorhaben sprechenden Argumente möglichst umfassend und präzise zu erfassen und einander gegenüberzustellen, um die Wertentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070051.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011