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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Der Berufungsantrag: "Ich beantrage daher, den bekämpften Bescheid aufzuheben und der Erstbehörde die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens und Entscheidung aufzutragen" läßt erkennen, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200776.X01Im RIS seit
20.11.2000