RS Vwgh 1995/2/21 94/07/0051

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Veröffentlicht am 21.02.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0056

Rechtssatz

Die bloße Feststellung, daß die Voraussetzungen für die Einräumung von Zwangsrechten zutreffen, ohne nähere Darlegung der hiefür maßgeblich erscheinenden Gründe, erfüllt nicht das vom § 63 lit b WRG 1959 geforderte Abwägungsgebot.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070051.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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