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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/20/0881 2Stammrechtssatz
Wenn auch die Frage, ob durch die Verlängerung der Gültigkeit eines Reisepasses des Heimatstaates der Tatbestand der Inanspruchnahme des Schutzes des jeweiligen Heimatlandes eines Asylwerbers erfüllt wurde, in jedem Einzelfall zu prüfen ist, kann im Beschwerdefall mangels jeglicher begründeter Ausführungen des Bf, die dieser Annahme der Beh - trotz Einräumung des Parteiengehörs zu diesem von der Beh als maßgeblich erachteten Umstand - widersprächen, eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung der Bel Beh nicht ersehen werden. Die bloße Bestreitung der Anwendbarkeit von Art 1 Abschn C Z 1 FlKonv auf den Bf reicht nicht aus, die behauptete Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides darzutun.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200060.X02Im RIS seit
20.11.2000