Index
23/04 ExekutionsordnungNorm
AbgEO §28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/15/0007Rechtssatz
Ob ein Gegenstand der Exekution entzogen ist, ist grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Pfändung zu beurteilen, auch wenn nachträglich die Voraussetzungen der Unpfändbarkeit weggefallen sind. Eine gegen die Vorschriften des § 29 AbgEO bzw § 251 EO verstoßende Pfändung ist aufzuheben, auch wenn zur Zeit des Einstellungsantrages die Voraussetzungen der Unpfändbarkeit nicht mehr gegeben sind (MGA, EO/12, E 15 und 19 zu § 251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150002.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010