RS Vwgh 1995/2/22 93/03/0141

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §13 Abs3;
Privatfernmeldeanlagen 1961 §15 Abs1;

Rechtssatz

Enthält ein Antrag auf Bewilligung zur Einfuhr von Funkanlagen nicht die in § 15 Abs 1 lit c Verordnung des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18.9.1961 über Privatfernmeldeanlagen, BGBl 1961/239, zwingend geforderten Unterlagen, so leidet er an einem Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG, sodaß die Behörde einen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen, und falls dem Auftrag nicht entsprochen wird, den Antrag zurückzuweisen hat.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare BeilagenVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993030141.X01

Im RIS seit

31.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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