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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Enthält ein Antrag auf Bewilligung zur Einfuhr von Funkanlagen nicht die in § 15 Abs 1 lit c Verordnung des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18.9.1961 über Privatfernmeldeanlagen, BGBl 1961/239, zwingend geforderten Unterlagen, so leidet er an einem Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG, sodaß die Behörde einen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen, und falls dem Auftrag nicht entsprochen wird, den Antrag zurückzuweisen hat.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare BeilagenVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993030141.X01Im RIS seit
31.05.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2013