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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §9;Rechtssatz
Wenngleich eine Wohnungseigentümergemeinschaft mangels zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit gemäß § 81 BAO eines Vertreters bedarf, so ist doch die betreffende Personengemeinschaft nach den materiell-rechtlichen Vorschriften (hier: des UStG 1972), Abgabenschuldnerin der Umsatzsteuer und als solche Abgabenpflichtiger iSd § 77 BAO. Eine Zustellung von Umsatzsteuerbescheiden an den Vertreter - worunter auch der gemeinsame Bevollmächtigte gemäß § 81 Abs 2 BAO fällt - bewirkt daher noch nicht deren Ergehen an die einzelnen Mitglieder der Personengemeinschaft (im Beschwerdefall bestand daher keine Legitimation zur Einbringung der Berufung durch den Bf, ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, weil der erstinstanzliche Bescheid nicht an ihn ergangen war).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130031.X01Im RIS seit
07.06.2001