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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation; Baubewilligung bereits erteilt; Möglichkeit der Bekämpfung des Baubewilligungsbescheides durch die AnrainerinRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Altmünster vom 05.08.86, Zahl 10/1986, kundgemacht am 17.08.87, hinsichtlich jenes Teiles, der die unbebauten Grundstücke mit den Grundstücksnummern 115/2, 115/23, 127/5, 122/4, 122/8, 115/16 und 67/15, jeweils KG Ebenzweier, als "Wohngebiet" ausweist, mangels Legitimation.
Sofern - wie betreffend das Grundstück Nr. 115/2 KG Ebenzweier - eine Baubewilligung bereits erteilt wurde, hat die Anrainerin die (im vorliegenden Fall auch genützte, vgl. die Beschwerde zu B1434/89 und das daraufhin eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren V224/90) Möglichkeit, im Wege der Bekämpfung des Baubewilligungsbescheides nach Ausschöpfung des Instanzenzuges mit einer Beschwerde nach Art144 B-VG die behauptete Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplanes an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V111.1989Dokumentnummer
JFR_10098786_89V00111_01