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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10;Rechtssatz
Eine Pflicht der Dienstbehörde dahingehend, dem Beamten mitzuteilen, daß er bei seiner Dienststelle nicht mit einer Definitivstellung zu rechnen habe, ist nicht ausdrücklich in § 10 oder § 11 BDG 1979 normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120031.X07Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009