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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §29;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/15/0007Rechtssatz
Eine Verwertung von gepfändeten Gegenständen gemäß § 50 AbgEO ist ebenso wie eine Verwertung solcher Gegenstände durch öffentliche Versteigerung hinsichtlich von Gegenständen, die gemäß § 29 AbgEO der Vollstreckung entzogen sind, unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150002.X04Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010