RS Vwgh 1995/2/22 94/15/0002

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §29;
AbgEO §38;
AbgEO §39;
AbgEO §50;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/15/0007

Rechtssatz

Eine Verwertung von gepfändeten Gegenständen gemäß § 50 AbgEO ist ebenso wie eine Verwertung solcher Gegenstände durch öffentliche Versteigerung hinsichtlich von Gegenständen, die gemäß § 29 AbgEO der Vollstreckung entzogen sind, unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150002.X04

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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