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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art129;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/12/0247 E 22. Februar 1995 92/12/0248 E 22. Februar 1995Rechtssatz
Es kann dahingestellt bleiben, ob eine bestimmte Bemessung der Gefahrenzulage nach § 19b GehG unpraktikabel ist oder nicht. Selbst wenn dem so ist, folgt daraus noch nicht eine die subjektive Rechtssphäre des Beamten berührende Rechtswidrigkeit des Bescheides. Vollzugsschwierigkeiten für die Vergangenheit können - sollten tatsächlich keine Aufzeichnungen vorliegen - durch Schätzungen unter Zugrundelegung von Durchschnittsverhältnissen behoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120246.X05Im RIS seit
11.07.2001