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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Gemeindebehörden haben bei der Entscheidung über die Erteilung einer Grundteilungsbewilligung gemäß § 34 Vlbg RPG vom geltenden FlWPl auszugehen. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zu den Zielen des § 2 Vlbg RPG ist auf dessen Basis zu beurteilen. Dies ergibt sich insbesondere auch aus der Verfahrensvorschrift des § 35 Abs 2 Satz 1 Vlbg RPG.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993060240.X01Im RIS seit
18.12.2001