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L85007 Straßen TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch die fälschliche Übernahme der gemäß § 69 Abs 1 Tir LStG 1989 erfolgten Beurkundung des Zustandekommens eines Übereinkommens über die Enteignungsentschädigung in den Straßenbaubewilligungsbescheid macht diese nicht zu einem vor dem VwGH bekämpfbaren Verwaltungsakt (Hinweis E 22.10.1992, 92/06/0127).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060021.X01Im RIS seit
20.11.2000