RS Vwgh 1995/2/23 93/06/0240

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Veröffentlicht am 23.02.1995
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Index

L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
GVG Vlbg 1977 §1;
RPG Vlbg 1973 §2;
RPG Vlbg 1973 §34 Abs2;
RPG Vlbg 1973 §35 Abs2;

Rechtssatz

Wenngleich sich der Begriff der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücke iSd § 1 Vlbg GVG nicht mit dem Kreis der für die Landwirtschaft gewidmeten Flächen decken muß, zeigt § 35 Abs 2 Vlbg RPG jedoch, daß der Gesetzgeber des Vlbg RPG bei der Formulierung der generellen Tatbestände in § 34 Abs 2 Vlbg RPG insbesondere auch die Verwirklichung der Raumplanungsziele im Hinblick auf die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen im Auge hatte. Es ist nicht ersichtlich, daß die Notwendigkeit einer hypothetischen Beurteilung, ob die zur Teilung beantragten Grundstücke auch als Baugrundstücke gewidmet werden KÖNNTEN, im Rahmen der Beurteilung nach § 34 Abs 2 Vlbg RPG maßgeblich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993060240.X02

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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