Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Ein Bevollmächtigungsverhältnis (hier: Vollmacht für einen Rechtsanwalt), das durch die Mutter namens des Minderjährigen begründet wurde, ist durch den Eintritt der Volljährigkeit nicht erloschen. Es konnte ab diesem Zeitpunkt vielmehr (nur) vom nunmehr Volljährigen selbst aufgelöst werden.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis gesetzlicher VertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060185.X01Im RIS seit
03.05.2001