RS Vwgh 1995/2/23 94/06/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Ein Bevollmächtigungsverhältnis (hier: Vollmacht für einen Rechtsanwalt), das durch die Mutter namens des Minderjährigen begründet wurde, ist durch den Eintritt der Volljährigkeit nicht erloschen. Es konnte ab diesem Zeitpunkt vielmehr (nur) vom nunmehr Volljährigen selbst aufgelöst werden.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis gesetzlicher Vertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060185.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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