RS Vwgh 1995/2/23 94/18/0764

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Veröffentlicht am 23.02.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StVO 1960 §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/18/0815

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0593 2 (hier: zwei Bestrafungen wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO).

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die von alkoholisierten Lenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit (hier drei Bestrafungen wegen Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO) ist die Behörde zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordung und Sicherheit gefährdet (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180764.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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