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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/18/0815Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0593 2 (hier: zwei Bestrafungen wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO).Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die von alkoholisierten Lenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit (hier drei Bestrafungen wegen Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO) ist die Behörde zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordung und Sicherheit gefährdet (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180764.X01Im RIS seit
12.06.2001