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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/08/0016 E 26. Mai 1986 VwSlg 12157 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Erfolgt die Begründung des Vollmachtsverhältnisses zur Vertretung bei einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Fristablauf, bewirkt dies - auch wenn es innerhalb der Frist zur Erbringung des Vollmachtsnachweises gemäß § 13 Abs 3 AVG geschieht - nicht die Rechtswirksamkeit der vom noch nicht Bevollmächtigten seinerzeit gesetzten Verfahrenshandlung. Anders liegt der Fall, wenn das Vollmachtsverhältnis schon zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestand und nur nachträglich (etwa in Befolgung eines Auftrages gemäß § 13 Abs 3 AVG) beurkundet wird.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilungnachträgliche VollmachtserteilungVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090296.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.03.2014