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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §50;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0050Rechtssatz
Die Ausübung des Wahlrechts des Organs, eine Organstrafverfügung zu verfügen oder eine Anzeige zu erstatten, hängt nicht davon ab, ob die betreffende Person im Zuge der Amtshandlung Einsicht in die Richtigkeit der Bestrafung zeigte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994020520.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012