RS Vwgh 1995/2/24 94/02/0486

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Eine "Organisationsmitteilung", nach der eine Person ua für alle "Baustellen und Arbeitsstellen ... für die Arbeitssicherheit" zuständig ist, betrifft weder eine Übertragung noch eine Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf bzw durch diese Person. Es handelt sich dabei lediglich um einen unternehmensinternen Vorgang, der gegenüber der Verwaltungsstrafbehörde keinerlei Rechtswirkung haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020486.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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