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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Rechtssatz
Eine "Organisationsmitteilung", nach der eine Person ua für alle "Baustellen und Arbeitsstellen ... für die Arbeitssicherheit" zuständig ist, betrifft weder eine Übertragung noch eine Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf bzw durch diese Person. Es handelt sich dabei lediglich um einen unternehmensinternen Vorgang, der gegenüber der Verwaltungsstrafbehörde keinerlei Rechtswirkung haben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994020486.X01Im RIS seit
11.07.2001