RS Vwgh 1995/2/24 94/02/0520

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0050

Rechtssatz

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung lediglich durch eine Organstrafverfügung geahndet wird (Hinweis E 22.5.1986, 86/02/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020520.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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