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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §11 Abs1 idF 1990/450;Rechtssatz
Bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG kann es sich nicht nur um solche im Unternehmen des Antragstellers handeln, mag dies auch in der Regel zutrefffen. Mangels einer entsprechenden Einschränkung im Gesetzeswortlaut kann dieser Tatbestand auch erfüllt sein, wenn die Arbeitsplätze inländischer Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen als dem des Antragstellers erhalten werden. Dies könnte zB bei einer engen wirtschaftlichen und/oder gesellschaftsrechtlichen Verflechtung mehrerer (formell selbständiger) Unternehmen der Fall sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090057.X02Im RIS seit
20.11.2000