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Norm
Hinweis auf Stammrechtssatz
Stammrechtssatz
Unter der "unmittelbaren Befehlsgewalt und Zwangsgewalt" iSd § 40 FrG ist nicht die Anwendung unmittelbaren Zwanges iSd § 7 VVG zu verstehen. Letztere setzt als Vollstreckungsmittel die Erlassung einer Vollstrechungsverfügung (§ 10 VVG) voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit