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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Rechtssatz
Eine Zustimmungserklärung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten eignet sich dann nicht zur Entlastung des zur Vertretung der juristischen Person nach außen Berufenen, wenn sie erst nach der Tat hergestellt oder entscheidend ergänzt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090171.X01Im RIS seit
20.11.2000