RS Vwgh 1995/2/24 94/02/0520

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1576/65 E 24. Februar 1966 VwSlg 6874 A/1966 RS 1

Stammrechtssatz

Erst mit der Behändigung einer Ausfertigung des Organmandates erlischt das Wahlrecht des Wacheorgans, ein Organmandat zu verhängen oder die Anzeige zwecks Einleitung des Verwaltungsverfahrens zu erstatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020520.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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