RS Vwgh 1995/2/24 94/09/0057

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Veröffentlicht am 24.02.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/27 93/09/0436 4

Stammrechtssatz

Eine geringe Entlohnung allein (solange sie nicht unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt) schließt die Qualifikation eines Arbeitnehmers als Schlüsselkraft nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090057.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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