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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0429 1Stammrechtssatz
Ernstliche Zweifel der bf Partei, daß der Bescheid der Behörde erster Instanz in Wahrheit nicht an sie gerichtet war, konnten schon deshalb nicht bewirkt werden, weil sie durch ihren Vertreter den Bescheid übernommen und dagegen (in der Sache) Berufung erhoben hat.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090432.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011