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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den "Widerruf der Auszahlungen der Bezüge" mangels eines konkreten Sachverhaltes und eines konkret gestellten BegehrensRechtssatz
Die vorliegende Beschwerde (nach Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG) enthält weder eine Darstellung des ihr zugrundeliegenden Sachverhaltes noch ein bestimmtes Begehren. Zwar wird in der Beschwerdeschrift der Ausspruch beantragt, daß durch den "Widerruf der Auszahlung der Bezüge" eine Verletzung des Beschwerdeführers in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten stattgefunden hat, es werden jedoch die gerügten Verwaltungsakte in keiner Weise inhaltlich und zeitlich ausreichend konkretisiert. Vielmehr fehlt die erforderliche klare und unmißverständliche Bezugnahme auf jenes konkrete Verwaltungshandeln, das den Beschwerdeführer in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt haben soll.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B77.1991Dokumentnummer
JFR_10089775_91B00077_01