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L55052 Nationalpark Biosphärenpark KärntenNorm
B-VG Art94;Rechtssatz
Auch im Fall der Abweisung eines Entschädigungsbegehrens nach § 13 Krnt NationalparkG 1983 dem Grunde nach besteht die sukzessive Zuständigkeit der Gerichte mit der Folge der Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in derselben Angelegenheit (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0181).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100185.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009