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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat die Partei innerhalb der ihr von der Behörde eingeräumten Frist eine Stellungnahme zu einem im betreffenden Verfahren eingeholten Gutachten abgegeben und darin weitere Stellungnahmen nicht angekündigt, so stellt es keinen Verfahrensfehler dar, wenn die Behörde vor Ablauf der Stellungnahmefrist den Bescheid erläßt.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100121.X04Im RIS seit
11.07.2001