RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0121

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat die Partei innerhalb der ihr von der Behörde eingeräumten Frist eine Stellungnahme zu einem im betreffenden Verfahren eingeholten Gutachten abgegeben und darin weitere Stellungnahmen nicht angekündigt, so stellt es keinen Verfahrensfehler dar, wenn die Behörde vor Ablauf der Stellungnahmefrist den Bescheid erläßt.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100121.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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