RS Vwgh 1995/2/27 90/10/0121

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG OÖ 1982 §5 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das OÖ NatSchG 1982 sieht für ein Verfahren zur Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung eines Abstellplatzes für Wohnwagen gemäß § 5 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 eine Parteistellung oder auch nur ein Anhörungsrecht der Wohnwagenbesitzer nicht vor.

Schlagworte

Beteiligter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100121.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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