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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das OÖ NatSchG 1982 sieht für ein Verfahren zur Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung eines Abstellplatzes für Wohnwagen gemäß § 5 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 eine Parteistellung oder auch nur ein Anhörungsrecht der Wohnwagenbesitzer nicht vor.
Schlagworte
Beteiligter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990100121.X06Im RIS seit
11.07.2001