RS Vwgh 1995/2/28 94/11/0351

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VStG §51 Abs1;
VStG §51e Abs1;
VStG §51f Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/21 93/10/0092 1

Stammrechtssatz

Auch eine in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides hat in Ansehung der Wahrung der Frist nach § 51 Abs 7 VStG die Wirkung der Erlassung dieses Bescheides (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0071).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994110351.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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