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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/21 93/10/0092 1Stammrechtssatz
Auch eine in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides hat in Ansehung der Wahrung der Frist nach § 51 Abs 7 VStG die Wirkung der Erlassung dieses Bescheides (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0071).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994110351.X01Im RIS seit
20.11.2000