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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Hat eine GmbH ihre Verpflichtungen gemäß § 78 Abs 3 EStG 1988 nicht erfüllt, so ist für die Inanspruchnahme des Geschäftsführers der GmbH als Haftenden gemäß § 9 Abs 1 BAO iVm § 80 Abs 1 BAO irrelevant, daß die der GmbH für die Auszahlung der Arbeitslöhne zur Verfügung gestandenen Mittel durch den Verkauf ihres Mobiliars aufgebracht wurden (Hinweis: E 13.3.1991, 90/13/0143). Ebensowenig ist im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftenden von Bedeutung, dieser habe auf ihn zustehende Löhne sowie auf die Abfertigung vorerst verzichtet (Hinweis: E 22.4.1992, 91/14/0252).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140255.X04Im RIS seit
20.11.2000