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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation der im Verwaltungsverfahren nicht beteiligt gewesenen BeschwerdeführerRechtssatz
Der bekämpfte Bescheid der Kommission zur Wahrung des RundfunkG (über eine (Administrativ-)Beschwerde der "Arbeitsgemeinschaft der Vorarlberger Naturschutzorganisationen") erging an die im Verwaltungsverfahren als Antragstellerin aufgetretene Arbeitsgemeinschaft, die nach der Aktenlage alleinige Bescheidadressatin ist. Der Kommissionsbescheid kann also den Umständen nach nur die - allfällige - Rechtsposition der Arbeitsgemeinschaft selbst berühren, nicht hingegen die der nunmehrigen (am Administrativverfahren gar nicht beteiligt gewesenen) Beschwerdeführer (Österreichischer Alpenverein ua.) vor dem Verfassungsgerichtshof.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B622.1990Dokumentnummer
JFR_10089775_90B00622_01