RS Vwgh 1995/2/28 94/14/0168

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1995/9, S 668 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/14/0169

Rechtssatz

Ausführungen zur Präsidentenbeschwerde gemäß § 292 BAO (Hier:

Dem gemäß § 46 Abs 1 VwGG gestellten Wiedereinsetzungsantrag des Präsidenten wird nicht stattgegeben, weil darin nicht angeführt ist, warum der in den Schriftverkehr mit dem VwGH einzuschaltende BMF nicht durch Dringlichkeitshinweise auf dem Begleitschreiben zur Beschwerde und durch spätere Urgenz um eine möglichst rasche Weiterleitung der Beschwerde ersucht wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140168.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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