RS Vwgh 1995/2/28 94/04/0079

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §128 Z1 idF 1993/029;
GewO 1973 §7 Abs5 idF 1993/029;

Rechtssatz

Auch für ein Waffengewerbe, das in der Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden soll, ist gemäß § 7 Abs 5 GewO 1973 ein Befähigungsnachweis erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040079.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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