RS Vwgh 1995/2/28 94/04/0164

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/09 Gemeindeaufsicht

Norm

BGdAG 1967 §3 Abs1;
VwGG §27;

Rechtssatz

Nach § 3 Abs 1 erster Satz BGdAG ist Aufsichtsbehörde - soferne nicht eine Delegationsverordnung im Grunde des § 3 Abs 1 zweiter Satz legcit erlassen wurde - der Landeshauptmann, der in erster und letzter Instanz zu entscheiden hat (Hinweis VfSlg 5184/1965).

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040164.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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