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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Eine allfällige Förderung der Arbeitsleistung des Abgabepflichtigen durch den Betrieb einer Hifi-Anlage führt nicht schon dazu, diese als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen. Darüber hinaus dienen akustische Erbauungen in Form von Musik, Unterhaltung und Information während der Arbeitszeit nicht unwesentlich auch privaten Interessen. Da sich private akustische Erbauungen während der Arbeitszeit von solchen zur Förderung der Arbeitsleistung nicht trennen lassen, steht der Anerkennung der Hifi-Anlage als notwendiges Betriebsvermögen das Aufteilungsverbot entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991140231.X03Im RIS seit
07.06.2001