Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die hinreichende tatsächliche Befähigung eines Nachsichtswerbers darf nicht deshalb verneint werden, weil dieser nicht solche Verwendungszeiten nachgewiesen hat, wie sie als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung bzw Befähigungsnachweisprüfung gefordert werden (Hinweis E 4.3.1958, 2525/54 und E 9.4.1958, 1265/56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040195.X02Im RIS seit
20.11.2000