RS Vwgh 1995/2/28 94/04/0195

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die hinreichende tatsächliche Befähigung eines Nachsichtswerbers darf nicht deshalb verneint werden, weil dieser nicht solche Verwendungszeiten nachgewiesen hat, wie sie als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung bzw Befähigungsnachweisprüfung gefordert werden (Hinweis E 4.3.1958, 2525/54 und E 9.4.1958, 1265/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040195.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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