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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §197 idF 1993/029;Rechtssatz
Auch eine Qualifikation "als Erfinder und Patentinhaber" vermag an den besonderen Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung für das Waffengewerbe nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040079.X03Im RIS seit
20.11.2000