RS Vwgh 1995/3/14 94/07/0005

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Ob die Zustimmung des Grundeigentümers "willkürlich" oder "in schikanöser Rechtsausübung" nicht erteilt worden ist, ist im Verfahren zur Erlangung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 38 Abs 1 WRG 1959 von den Behörden nicht zu prüfen, da in diesem Verfahren die Zustimmung des Grundeigentümers Voraussetzung für eine positive Sachentscheidung ist (Hinweis E 12.2.1991, 90/07/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070005.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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