Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Änderung eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation des antragstellenden NachbarnRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 24. Juli 1990, in Kraft getreten am 21. August 1990, durch die der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Münster dahingehend geändert wurde, daß die Grundstücke 2396 und 2398 von der Widmung als "Bauland" in "Sonderfläche Gasthof" umgewidmet wurden, mangels Legitimation.
Eine für ein Nachbargrundstück geltende Flächenwidmungsplanänderung greift nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Nachbarn ein, weil ein solcher unmittelbarer Eingriff erst durch einen für das Nachbargrundstück erteilten Baubewilligungsbescheid bewirkt wird (mit Hinweisen auf die Vorjudikatur, insbesondere VfSlg. 10703/1985).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Flächenwidmungsplan, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:V474.1990Dokumentnummer
JFR_10089774_90V00474_01