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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §1;Rechtssatz
Zur Erhebung einer Beschwerde gegen den schon ihrem Masseverwalter zugestellten Bescheid ist die GmbH als Gemeinschuldnerin, weil Belange ihres der Exekution unterworfenen Vermögens betroffen sind, nach erfolgter Konkurseröffnung nicht mehr berechtigt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070095.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.12.2010