RS Vwgh 1995/3/14 94/07/0095

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung

Norm

KO §1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zur Erhebung einer Beschwerde gegen den schon ihrem Masseverwalter zugestellten Bescheid ist die GmbH als Gemeinschuldnerin, weil Belange ihres der Exekution unterworfenen Vermögens betroffen sind, nach erfolgter Konkurseröffnung nicht mehr berechtigt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070095.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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