Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nicht jede nach Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung sich ergehende Sachverhaltsänderung führt zu einem Anspruch auf eine neue Entscheidung. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt vielmehr von der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift ab (hier § 62 Abs 1 und § 62 Abs 2 Tir FlVfLG 1978; Hinweis Ringhofer,
Von der Bedeutung des Sachverhaltes für die Rechtskraft verwaltungsbehördlicher Bescheide, ÖJZ 1953, 121, 123).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070151.X01Im RIS seit
20.11.2000