RS Vwgh 1995/3/14 94/20/0653

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/05/17 90/06/0062 2

Stammrechtssatz

Unterläßt ein Parteienvertreter schuldhaft die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinem Angestellten, so ist in den Anwendungsfällen des § 46 Abs 1 VwGG idF BGBl 1985/564 noch zusätzlich zu klären, ob es sich hiebei nicht um einen minderen Grad des Versehens handelte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200653.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten