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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage der waffenrechtlichen Verläßlichkeit iSd § 6 und § 17 Abs 2 WaffG trifft den Antragsteller eine Mitwirkungspflicht (hier: der Antragsteller hatte sich, ohne ausreichende Gründe dafür zu nennen, der Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen nicht gestellt).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993010980.X01Im RIS seit
25.04.2001