RS Vwgh 1995/3/15 93/01/0980

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §6;

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage der waffenrechtlichen Verläßlichkeit iSd § 6 und § 17 Abs 2 WaffG trifft den Antragsteller eine Mitwirkungspflicht (hier: der Antragsteller hatte sich, ohne ausreichende Gründe dafür zu nennen, der Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen nicht gestellt).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993010980.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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