RS Vwgh 1995/3/15 92/13/0271

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Im Falle der Anschaffung einer bebauten Liegenschaft sind die Anschaffungskosten unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Schätzung des Grundanteils wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130271.X03

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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