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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/01/0696Rechtssatz
Scheint zwar in dem den bf Asylwerber betreffenden Bescheid der belangten Behörde als Adressat auch dessen minderjähriger Sohn auf, ist jedoch aus der an den VfGH gerichteten und an den VwGH abgetretenen Beschwerde des Asylwerbers nicht ersichtlich, daß die Beschwerde auch für ihn erhoben worden sei, vermag der Umstand, daß dieser Minderjährige nunmehr im Ergänzungsschriftsatz angeführt wurde, daran nichts mehr zu ändern.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010695.X01Im RIS seit
11.07.2001