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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Steht einer Partei ein subjektives Recht auf Erteilung eines Abtragungsauftrages zu, so ist auch die Frage der Fristsetzung von diesem subjektiven Recht erfaßt. Soferne daher ein subjektives Recht des Anrainers gegeben ist, wäre auch aufgrund einer Berufung des Anrainers allein eine Abänderung hinsichtlich der Frist zulässig.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993060057.X02Im RIS seit
11.07.2001